Gesetzliche News

Mindestlohn

Ab Juli 2021 ist der gesetzliche Mindestlohn um zehn Cent auf 9,60 Euro je Stunde gestiegen. Die Anpassung ist Teil einer schrittweisen Steigerung. Ab Januar 2022 erhöht sich der Mindestlohn erneut auf 9,82 Euro und ein halbes Jahr später auf 10,45 Euro. Ausgehandelt haben Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter diese Schritte nach langem Streit in der Mindestlohnkommission, die laut Gesetz alle zwei Jahre die künftige Höhe der Lohnuntergrenze neu festlegen muss. Auf Empfehlung der Kommission hat die Bundesregierung dann die Erhöhung beschlossen.

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert

Betriebe, die zum 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen, können die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 in Anspruch nehmen. 

Mit der Verordnung gilt weiterhin:

  • Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grundsätzlich bei 30 Prozent.
  • Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
  • Auch Leiharbeitnehmer haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nach Stellung eines Insolvenzantrags bis zur Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag oder bis zur Rücknahme des Insolvenzantrages grundsätzlich ausgeschlossen wird. So sollen mögliche Doppelzahlungen der Bundesagentur für Arbeit vermieden werden.


Die Bundesregierung hat mit der Verordnung für die betroffenen Betriebe und deren Beschäftigte Planungssicherheit geschaffen. Ziel ist es, die bisherigen Erfolge bei der Vermeidung von Arbeitslosigkeit nicht zu gefährden.

Das Mehrwertsteuer Digitalpaket: neue Regeln seit 01.Juli

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket behebt die EU einige Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Umfeld und ermöglicht auch innergemeinschaftlich einfachere Umsatzsteuerregelungen. Bereits im Juli traten die neuen Regelungen des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets in der Europäischen Union in Kraft. Die neuen Regelungen wurden in Deutschland mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt und führen zu erheblichen Veränderungen bei der Umsatzsteuer, v.a. bei grenzüberschreitenden Lieferungen gegenüber Nichtunternehmern. Ebenso wird das „fiktive Reihengeschäft" eingeführt und der „Mini-One-Stop-Shop“ (MOSS) zum „One-Stop-Shop“ (OSS) weiterentwickelt. Die Teilnahme am OSS können Unternehmer bereits seit dem 01.04.2021 auf elektronischem Weg unter Angabe ihrer USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Lesen sie mehr - BZSt - One-Stop-Shop, EU-Regelung

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