Allgemeine Bedingungen für Hardwarekauf, Softwareüberlassung & Dienstleistungen

1. Gegenstand dieser Bedingungen, Auftragsannahme
1.1. Für alle Angebote, Leistungen und Verträge der ipt solution gmbh bzgl. Beratung, Organisation, Entwicklung, Programmierung und Kauf von EDV-Systemen, einschließlich Systemlösungen, -analysen, -erweiterungen und -modifikationen, gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.
1.2. Die vorliegenden Bedingungen werden vom Kunden auch für weitere von ipt solution gmbh zu erbringende Leistungen anerkannt, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.3. ipt solution gmbh wird die von ihr zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik ausführen. Art und Weise der Durchführung sowie Arbeitsort und Arbeitszeit bestimmt ipt solution gmbh.
1.4. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von ipt solution gmbh gelieferten Programme gegeben sind. Sollten sich durch ein Fehlen dieser Voraussetzungen Verzögerungen im Projektablauf oder zusätzliche Kosten ergeben, so geht dies zu Lasten des Kunden.
1.5. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass er seine Mitwirkungspflichten, insbesondere bei der Durchführung von Projekten, termingerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall, so kann ipt solution gmbh nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

2. Auftragsannahme
2.1. Angebote von Ipt solution sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von ipt solution gmbh und dürfen ohne Zustimmung von ipt solution gmbh weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
2.2. Zum Vertragsschluss kommt es durch schriftliche Annahmeerklärung des Angebots, gegenzeichnen einer durch ipt solution gmbh erstellte Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung von ipt solution gmbh.
2.3. In dem Fall, dass sich die Dauer eines Projekts durch ein Verschulden des Kunden verzögert, behält sich ipt solution gmbh vor, vereinbarte Preise in dem Umfang zu erhöhen, wie sich Gehälter, Einkaufspreise oder ähnliche Beschaffungskosten im Laufe der eingetretenen Verzögerung erhöht haben.
2.4. Die Erstellung von System- oder Programmdokumentationen gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart worden ist.

3. Durchführung der Leistungen
3.1. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der kurzfristig die notwendigen Informationen und Entscheidungen geben oder sie herbeiführen kann. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden in Bezug auf die Durchführung des Projekts oder die Erbringung der Leistungen sind nur dann für ipt solution gmbh verbindlich, wenn sie von dem benannten Ansprechpartner abgegeben worden sind.
3.2. Bestehen die Leistungen von ipt solution gmbh aus mehreren Teilen oder sind die Leistungen Bestandteil eines Gesamtprojekts, so werden der Kunde und ipt solution gmbh einen Projektplan mit den Abhängigkeiten der Teilprojekte voneinander und deren Termine zur Fertigstellung definieren.
3.3. Sollten im Laufe der Projektabwicklung neue Releasestände entstehen und werden aufgrund dessen Anpassungsarbeiten erforderlich, so sind diese vom Kunden zu den üblichen Stundensätzen gemäß der jeweils gültigen Preisliste von ipt solution gmbh zu vergüten, wenn nicht etwas anderes vereinbart wird. Dadurch entstehende Verzögerungen führen zu einer entsprechenden Verschiebung der vorgesehenen Termine.
3.4. Sind Dritte an der Leistungserbringung für ipt solution gmbh beteiligt, so kann ein Verzug oder eine Nicht- oder Schlechterfüllung dieser Dritten nicht zum Nachteil von ipt solution gmbh geltend gemacht werden.

4. Installation
4.1. Die Installation wird von dem Kunden vorgenommen, wenn nicht ausdrücklich in Serviceverträgen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen die Installation durch die ipt solution gmbh vereinbart wird.
4.2. Wenn die Durchführung der Installation durch ipt solution vereinbart wird, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Installationsort mit üblichen Transportmitteln erreichbar ist und auch sonstige Bedingungen für die Installation, wie z.B. genügend Arbeitsraum, Stromversorgung, aber auch Lizenzen und Installationsmedien für Betriebssystem und sonstig erforderliche Software gegeben sind bzw. für die Durchführung verfügbar sind.

5. Änderungsverlangen
5.1. Verlangt der Kunde schriftlich Änderungen der von ipt solution gmbh zu erbringenden Leistungen, so wird ipt solution gmbh einem solchen Änderungsverlangen nachkommen, es sei denn, dies ist ihr im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar.
5.2. Wenn das Änderungsverlangen zu einem erhöhten Aufwand seitens ipt solution gmbh führt, bedarf es einer einvernehmlichen schriftlichen Anpassung der vertraglichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung und eventuell vereinbarter Fristen

6. Abnahme von werkvertraglichen Leistungen
6.1. Innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem ipt solution gmbh dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen angezeigt hat, wird der Kunde die Abnahme schriftlich erklären oder zusammen mit ipt solution gmbh auf der Datenverarbeitungsanlage des Kunden eine Funktionsprüfung durchführen.
6.2. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen.
6.3. Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen werden in einem gemeinsam zu erstellenden Protokoll festgehalten und von ipt solution gmbh beseitigt. Danach ist die Abnahme schriftlich zu erklären oder eine weitere Funktionsprüfung wie oben geschildert durchzuführen.
6.4. Nicht wesentliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Insoweit wird auch keine weitere Funktionsprüfung durchgeführt.
6.5. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären.
6.6. Die von ipt solution gmbh zu erbringenden Leistungen gelten als abgenommen, wenn die Funktionsprüfung innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt wird, wenn der Kunde nach erfolgreicher Funktionsprüfung die Abnahme nicht unverzüglich schriftlich erklärt, wenn er die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht hinreichend konkretisiert oder wenn er die von ipt solution gmbh erbrachten Leistungen nutzt.
6.7. Einzelne Teilleistungen können gesondert geprüft und abgenommen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
6.8. Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung können separat schriftlich vereinbart werden.

7. Vergütung
7.1. Die von ipt solution gmbh im Angebot oder an anderer Stelle genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackungs- und Frachtkosten sowie Reise- und Übernachtungskosten gemäß den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste.
7.2. Sofern eine Vergütung nicht vereinbart ist, wird die von ipt solution gmbh aufgewandte Arbeitszeit mit den Stunden- oder Tagessätzen entsprechend der jeweils gültigen Preislisten zzgl. Mehrwertsteuer vergütet.
7.3. Die Zahlungen werden entsprechend den in Angebot und Rechnung benannten Konditionen fällig. Wenn keine Konditionen benannt sind, wird die Zahlung ohne Abzug binnen 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig.
7.4. Dienstleistungen seitens ipt solution gmbh, die vereinbart, vom Kunden aber nicht abgerufen werden, sind nach angemessener Fristsetzung vom Kunden gleichwohl zu vergüten.
7.5. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens - Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitsatz der EZB zu zahlen, mindestens jedoch 12%.
7.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.7. Gegenstände, die an den Kunden zu übereignen sind, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von ipt solution gmbh.

8. Gewährleistung für kauf- oder werkvertragliche Leistungen
8.1. ipt solution gmbh gewährleistet, dass ihre Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Werts oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern völlig freies Softwareprogramm zu erstellen.
8.2. Maßgeblich für den Funktionsumfang und die Sollbeschaffenheit der von ipt solution gmbh gelieferten Programme sind die Programmhandbücher und Funktionsbeschreibungen, die ipt solution gmbh dem Kunden mit dem Angebot oder auf Wunsch zukommen lässt. Dem Kunden wird vor Vertragsschluss Gelegenheit gegeben, sich durch Referenz- oder Testinstallationen ein genaues Bild vom Leistungsspektrum der Programme zu verschaffen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Leistungen, die nicht auch Leistungsinhalt dieser Referenz- der Testinstallationen waren. Berichtsanpassungen, also Geschäftsbelege des Kunden, werden so ausgeführt, wie sie als Muster durch den Kunden übergeben und dem Auftrag als Anlage beigefügt wurden.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Übergabe der jeweiligen Leistung oder Teilleistung.
8.4. Mängel, die nicht schon in einer Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu melden. Rügt der Kunde mehrere Mängel, so hat er sämtliche Mängel in einer umfassenden und vollständigen Auflistung darzulegen.
8.5. Reproduzierbare Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt ipt solution gmbh innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder nicht von ipt solution gmbh zu vertreten ist, kann ipt solution gmbh eine Aufwandserstattung nach ihren allgemeinen Stundensätzen zuzüglich notwendiger Auslagen verlangen.
8.6. Soweit möglich und angemessen, kann ipt solution gmbh bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Verfügung stellen.
8.7. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Kunde ohne Zustimmung von ipt solution gmbh die von ipt solution gmbh erbrachten Leistungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die Änderung verursacht worden sind. Stellt sich heraus, dass Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so ist Ipt solution berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zustellen.
8.8. Werden erhebliche Mängel von ipt solution gmbh nicht innerhalb von vier Wochen ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf kann der Kunde den Vertrag in Bezug auf die mangelhaften Leistungen rückgängig machen oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

9. Verzug
9.1. Bei sämtlichen Terminen und Fristen, die von ipt solution gmbh genannt werden, handelt es sich um Schätzwerte. Ein Termin wird erst dann verbindlich, wenn der Kunde insoweit nochmals eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat und seinerseits zu einer Verzögerung nicht beigetragen hat.
9.2. Kommt ipt solution gmbh mit ihren Leistungen schuldhaft um mehr als 30 Kalendertage in Verzug, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und androhen, dass er nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist von dem Vertrag in Bezug auf die Leistung, mit der sich ipt solution gmbh in Verzug befindet, zurücktreten werde. Ein Rücktritt vom gesamten Vertrag ist nur zulässig, wenn die Teilerfüllung für den Kunden nicht von Interesse ist.
9.3. Die Haftung für den Ersatz des Verzugsschadens wird pro Woche auf 1% der Vergütung für diejenigen Leistungen beschränkt, die nicht vertragsgemäß genutzt werden können, höchstens jedoch auf 10% der für die Gesamtleistung vereinbarten Vergütung. Diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.
9.4. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so wird ipt solution gmbh von ihren weiteren Leistungspflichten einschließlich Softwarepflege und eventueller weiterer vereinbarter Leistungen, frei

10. Nutzungsrechte, Schutzrechte
10.1. Sämtliche schutzfähigen Rechte, die bei der Durchführung der Leistungen eventuell entstehen, verbleiben bei ipt solution gmbh. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbeschränkte Recht, die von ipt solution überlassene Software an dem jeweiligen Betriebsstandort, für den sie erbracht wurden, auf sämtliche Nutzungsarten zu nutzen. Die Nutzung an anderen Standorten des Kunden oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch ipt solution gmbh. Der Sourcecode verbleibt im Eigentum von ipt solution gmbh, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
10.2. ipt solution gmbh ist nicht bekannt, dass die Nutzung der von ihr erbrachten Leistungen Schutzrechte Dritter verletzt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Freiheit von Rechten Dritter. Falls die Nutzung Rechte Dritter verletzt, kann ipt solution gmbh nach ihrer Wahl die Leistungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang so ändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen oder die Befugnis erwirken, dass der Kunde sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten nutzen kann. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen ipt solution gmbh sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.

11. Haftung
11.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen ipt solution gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden auf den Nettoauftragswert begrenzt, soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
11.2. Jeglicher Schadensersatz beschränkt sich auf den unmittelbaren Personen- oder Sachschaden. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
11.3. Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ipt solution gmbh in jedem Fall nur dann, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

12. weitergehende Services
12.1. ipt solution gmbh ist bereit, mit dem Kunden gesonderte schriftliche Vereinbarungen über gesonderte Services für die Programme, die von ipt solution gmbh geliefert oder erstellt worden sind, oder über die Schulung der Mitarbeiter des Kunden zu schließen.

13. Vertraulichkeit
13.1. Informationen des Kunden, die dieser ipt solution gmbh zur Durchführung der Leistungen übergibt und die als vertraulich gekennzeichnet sind, bleiben Eigentum des Kunden und sind nach Durchführung der Leistungen an den Kunden zurückzugeben. ipt solution gmbh wird diese Informationen vertraulich behandeln und an Dritte nur insoweit weitergeben, wie dies zur Durchführung der Leistungen erforderlich ist.

14. Sonstiges
14.1. Die Parteien verpflichten sich, während der Dauer der Zusammenarbeit sowie innerhalb eines Jahres nach deren Beendigung keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder einzustellen.
14.2. Im Falle einer Rechtsnachfolge auf Seiten von ipt solution gmbh gehen die zwischen ipt solution und dem Kunden geschlossenen Verträge automatisch auf den Rechtsnachfolger von ipt solution gmbh über.
14.3. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzbestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14.5. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für die nach dieser Vereinbarung zu erbringenden Leistungen der Sitz der ipt solution gmbh in Erkelenz. Dies gilt auch wenn der Anwender als Kaufmann seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat. Die ipt solution gmbh ist aber auch berechtigt, den Anwender an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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