Sage 100 Version 9.0.10 steht seit 05.11.2025 zur Verfügung
Modernisierung der Sage 100 – Effizienter, vernetzter, zukunftssicher
Im Mittelpunkt der aktuellen Weiterentwicklung der Sage 100 stehen umfassende Modernisierungen in allen Funktionsbereichen. Neben Erweiterungen zur E-Rechnung und einer neuen Schnittstelle zur globalen Plattform „Sage Network“ wurden zahlreiche Prozesse überarbeitet, um die tägliche Arbeit noch effizienter und komfortabler zu gestalten.
Warenwirtschaft – Mehr Flexibilität im Lager und in der Disposition
Die Warenwirtschaft erhält durchdachte Neuerungen, die insbesondere das Lagerwesen und die Disposition optimieren:
Lagerwesen
- Unterstützung eigener Bewegungsarten
- Mehrfache Ab- und Umbuchungen zur flexiblen Bestandsführung
- Erweiterte Bestandsauskunft mit zusätzlichen Registern
- Lagerplatzzuordnung über Assistent – für eine intuitive Platzverwaltung
Modernisierung
- Artikelstamm/Disposition mit zeitgesteuerten Einstellungen (z. B. Bestellmonate)
- SEPA-Mandatszuordnung direkt im Prozess
Rechnungswesen – Moderne Buchungserfassung und erweiterte Automatisierung
Die Buchhaltung profitiert von einer rundum modernisierten Buchungserfassung und zahlreichen neuen Komfortfunktionen:
Modernisierung der Buchungserfassung
- Neuer Adressdialog für Einmalkontokorrente
- Betragsaufteilung für flexible Buchungen
- Wiederkehrende Buchungen und erweiterte Buchungssuche
- Verbesserter Buchungsnachweis und Abschlussbuchungen
- Erweiterte OP-Auszifferung und detaillierte OP-Ansicht
Buchungserfassung & Stammdaten
- Erweiterte Zahlungskonditionen
- USt-IdNr.-Prüfung integriert
- Verbesserte Bankverbindungen für DE/AT/CH
Zahlungsverkehr – Einfacher und automatisierter
Auch der Zahlungsverkehr wurde umfassend modernisiert, um Abläufe zu vereinfachen und Zeit zu sparen:
- Neue Grundlagen im Zahlungsverkehr
- Automatische Ländervorbelegung für internationale Zahlungen
- Zahlungen und Lastschriften können jetzt komfortabel ausgeführt oder wiederholt werden
Systembasis – Neue Technologie und mehr Benutzerkomfort
Die Systembasis der Sage 100 wurde technologisch auf den neuesten Stand gebracht und in vielen Punkten nutzerfreundlicher gestaltet:
- Umschaltung der Dialoge zwischen alter Access- und neuer .NET-Technologie
(bei vielen Dialogen entfällt die Umschaltung, da diese bereits vollständig modernisiert sind) - Belegerfassung im Einzeldruck auf neue Technologie umgestellt
- Überarbeitetes Konzept für Beleg-Übersetzungen
- Passwortfelder mit Einsichtmöglichkeit für mehr Benutzerfreundlichkeit
- Eigene Anmeldung an globaler Datenbank zur Erhöhung der Sicherheit
Weitere Modernisierungen – Effizienteres Arbeiten im Alltag
- Erstellung von Favoriten und Wiedervorlagen
- Zurücksetzen von Benutzerprofilen
- Vorlagenexport und -import über einen benutzerfreundlichen Assistenten
Mit diesen Weiterentwicklungen setzt Sage 100 ihren Weg zur modernen, integrierten und zukunftssicheren Unternehmenslösung konsequent fort – mit mehr Automatisierung, Komfort und Technologieoffenheit für den digitalen Geschäftsalltag.
Seit dem 9. Oktober 2025 ist in Deutschland eine neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen in Kraft.
Diese Maßnahme, bekannt als Verification of Payee (VoP), basiert auf der EU-Verordnung 2024/886, Artikel 5c, und wird durch die BaFin umgesetzt. Die VoP-Pflicht ist Teil der EU-Initiative zur Förderung von Echtzeitüberweisungen und wird durch das Instant Payments Regulation (IPR) flankiert. Die technische Infrastruktur wird ab dem 5.10.2025 aktiv sein. Die BaFin schafft durch VoP einen Sicherheitsmechanismus, der vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung prüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem bei der Empfängerbank zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt. Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche zu verhindern.
Wie funktioniert die Prüfung?
Die Bank des Zahlers sendet eine Anfrage an die Empfängerbank. Diese prüft die Daten und liefert ein Ergebnis zurück, das in einem Ampelsystem dargestellt wird:
- Grün (Match): vollständige Übereinstimmung
- Gelb (Close Match): leichte Abweichung (z. B. Tippfehler)
- Rot (No Match): keine Übereinstimmung
- Grau (Not Applicable): Prüfung nicht möglich
Für welche Zahlungen gilt VoP?
Die Pflicht gilt für:
- SEPA-Überweisungen
- SEPA-Echtzeitüberweisungen
Nicht betroffen sind:
- Lastschriften
- Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums
- Zahlungen auf Festgeld- oder Darlehenskonten
Die Einführung von VoP stellt einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung der Zahlungssicherheit im europäischen Raum dar. Sage 100 Kunden sollten sich frühzeitig vorbereiten, insbesondere durch die Prüfung und Aktualisierung ihrer Lieferantenstammdaten. Hierbei ist zu beachten, dass der Kontoinhabername exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmen muss.
Checkliste Jahresabschluss 2025
Alle wichtigen Informationen rund ums Thema finden Sie hier:
Sage HR
Kontoinhaber für den Mandanten
Der Kontoinhaber für den Mandanten wurde bisher ausschließlich unter <Mandant: Konfiguration: Allgemein> festgelegt. Nun ist es möglich, pro Bankverbindung einen Empfänger einzutragen. Die Einstellung erfolgt unter <Mandant: Firma: Bank>.
Sind mehrere Bankverbindungen für den Mandanten vorhanden, dann kann der Kontoinhaber bei jeder Bank hinterlegt werden. Wird an dieser Stelle kein Kontoinhaber eingetragen, so wird der allgemeingültige Kontoinhaber (Mandant: Konfiguration: Allgemein) beim Erstellen der Zahlungsdatei verwendet.
Erhöhung der Feldlänge in bestehenden Feldern
In den Formularen für den „Arbeitnehmer klassisch“ und „Arbeitnehmer Plus“ wurde die Feldlänge für den Empfänger der Zahlungen auf 70 Zeichen erweitert.
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ändert sich mitten im Jahr der Rechtskreis des Arbeitgebers, so führt dies seit 2025 nicht mehr zur unterjährigen Änderung der Vorsorgepauschale. Folglich liegt kein Ausschlussgrund für den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber mehr vor. Die betroffenen Arbeitnehmer werden ab dem Jahr 2025 nicht mehr automatisch vom LohnsteuerJahresausgleich ausgeschlossen.
Neuer Vordruck für die Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
Der aktualisierte Vordruck für die Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse wurde im Programm bereitgestellt. Gegenüber der früheren Version haben sich neben technischen Änderungen auch folgende fachliche Neuerungen ergeben: Bisher waren Sachbezüge für die Privatnutzung von Firmen-PKW nicht zu bescheinigen. In der neuen Bescheinigung sind die Beträge unter Punkt 2.1 beim laufenden Entgelt zu berücksichtigen. Daher werden nun beim Erstellen der Bescheinigung die Automatiklohnarten für den geldwerten Vorteil aus Privatnutzung und Fahrten Wohnung-Arbeit im bescheinigten Entgelt berücksichtigt. Zusätzliche Einstellungen sind nicht erforderlich.