
Rechnungsersetzende Gutschrift
Erläuterung
Das Verfahren der rechnungsersetzenden Gutschrift ist eine Methode, bei der der Leistungsempfänger (also der Kunde) anstelle des Leistungserbringers (also des Lieferanten oder Dienstleisters) eine Gutschrift erstellt. Diese Gutschrift ersetzt die klassische Rechnung und dient als Abrechnungsdokument für die erbrachte Leistung oder Lieferung.

Vereinbarung:
Zunächst müssen sich beide Parteien (Leistungserbringer und Leistungsempfänger) auf das Gutschriftverfahren einigen. Diese Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden.
Leistungserbringung:
Der Leistungserbringer erbringt die vereinbarte Leistung oder liefert die Ware.
Erstellung der Gutschrift:
Der Leistungsempfänger erstellt die Gutschrift. Diese muss alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung enthalten, wie z.B. Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag
Übermittlung der Gutschrift:
Der Leistungsempfänger übermittelt die Gutschrift an den Leistungserbringer.
Vorteile des Gutschriftverfahrens
- Zeitersparnis:
Da der Leistungsempfänger die Gutschrift erstellt, entfällt die Rechnungsprüfung durch den Leistungserbringer.
- Klarheit und Transparenz:
Alle relevanten Informationen sind in der Gutschrift enthalten, was die Nachverfolgbarkeit erleichtert.
Sage HR
DaBPV-Verfahren – in der Sage HR Suite
Das DaBPV-Verfahren steht für das "Datenabgleichsverfahren bei der Pflegeversicherung". Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die Daten zwischen verschiedenen Stellen, wie zum Beispiel der Pflegekasse und anderen Behörden, abgeglichen werden, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt und aktuell sind.
Dahinter verbirgt sich die Übermittlung der Elterneigenschaft sowie die Anzahl von Kindern für die Berechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung.


Arbeitnehmer zum DaBPV-Verfahren anmelden
Beim Eintritt eines Arbeitnehmers sind verschiedene Meldevorgänge erforderlich. So werden im Formular Arbeitnehmer Plus beim Ausführen des Menüeintrags
→ Meldungen: Arbeitnehmer anmelden→
die erforderlichen Anmeldungen zur Sozialversicherung und im ELStAM-Verfahren erzeugt. Hier sind nun die Anmeldungen für das DaBPV-Verfahren hinzugekommen. Neben den DEÜV-Anmeldungen, ELStAM-Anmeldungen und Sofortmeldungen werden also auch Anmeldungen (Beginn eines Abonnements) für den Abruf der Kinderdaten erzeugt.
Rückmeldungen im DaBPV-Verfahren
Wie in den anderen Meldeverfahren auch, ruft der Sage HR DATA Service die von der Rentenversicherung übermittelten Daten regelmäßig vom Kommunikationsserver ab und übermittelt sie in die zuständige Datenbank des jeweiligen Sage HR Suite-Kunden. Im Rückmeldungsformular können die Meldungen geprüft und übernommen werden.
Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten: Es werden alle zum Abfragezeitpunkt bekannten Daten zurückgemeldet. Daraus folgt, dass ein gerade geborenes Kind in der Anzahl der für die Pflegeversicherung relevanten Kinder berücksichtigt wird und dass bereits eine weitere Gültigkeit für den Zeitpunkt geliefert wird, zu dem das Kind das 25. Lebensjahr vollenden wird. Damit werden bei der Übernahme der Rückmeldungen bereits Gültigkeiten weit in der Zukunft angelegt.
Übernahme der Rückmeldungen in die Stammdaten des Arbeitnehmers
Die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt nach wie vor die bestehenden Stammdatenfelder für die Elterneigenschaft und die Anzahl PV-relevanter Kinder, die Sie im Arbeitnehmerformular unter
→ Abrechnungsdaten: Grunddaten → finden.
Die Informationen aus der Rückmeldung im Meldeverfahren werden in diese bestehenden Felder übernommen. Ist im Arbeitnehmerstamm bisher keine Elterneigenschaft gespeichert und enthält die Rückmeldung den Inhalt „Elterneigenschaft = Ja“, so wird bei der Rückmeldungsübernahme das Feld ab der gelieferten Gültigkeit auf „Ja“ gesetzt. Gleiches gilt für die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren. Die übermittelte Anzahl wird zur angegebenen Gültigkeit gespeichert.
