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Sage Neuerungen

Sage 100 E-Rechnung

Nach monatelangen Diskussionen und einem langwierigen Prozess hat der Bundesrat das Wachstumschancengesetz am 22.03.2024 final beschlossen. Während der Vermittlungsausschuss am 21.02.2024 noch keine echte Einigung zwischen den Parteien erzielen konnte, stimmte der Bundesrat dem angepassten Gesetz mehrheitlich zu. Mit diesem Beschluss wird u.a. auch das sehr wichtige Thema zur Verpflichtung einer elektronischen Rechnung im B2B-Markt aufgenommen und in mehreren Schritten umgesetzt.

Mit der Version 9.0.8 will Sage eine Funktionalität implementieren, die den EU-Vorgaben EN 16931 entspricht. 

In der Sage 100 ist das Erstellen von E-Rechnungen im ZUGFeRD und X-Rechnungsformt schon seit 2020 möglich.

Es ist geplant elektronische Rechnungen sowohl im Rechnungswesen als auch der Warenwirtschaft einzulesen und daraus automatisch Buchungen bzw. Rechnungseingänge vorzuschlagen, welche der Anwender bestätigen/bearbeiten und/oder speichern kann.

Die Version 9.0.7.1 der Sage100 steht seit Mitte Juni zur Verfügung.

Im Fokus stand die Modernisierung der Sage 100 und die Verbesserung von Funktionen.

Erstmalig liefert Sage die sogenannte Sage 100 Smart Edition aus, einen Client der kein Microsoft Access mehr benötigt.

Weitergehende Informationen finden Sie in der Onlinehilfe unter Neuerungen.

Neuerungen Sage HR

Wichtige Änderung in Ihrer Sage HR Suite zum 30.09.2024 

Der Klassische Arbeitnehmerstamm Support wird zum 30.09.2024 eingestellt. 

Das bedeutet für Sie? Zugreifen können Sie weiterhin auf den klassischen Arbeitnehmerstamm, für das Produktfeature wird die Wartung aber zum 30.09.2024 eingestellt. 

Für gesetzliche Änderungen, Fehlerkorrekturen für den Arbeitnehmer sind ab diesem Datum keine Updates mehr verfügbar. 

Wer weiterhin die volle Unterstützung und Umsetzung rechtlicher Neuerungen sowie neuester Funktionen erhalten möchte, sollte auf den neuen, Technologisch überarbeiteten Mitarbeiterstamm zurückgreifen. Dies ist in der Sage HR Suite Connected und in der Sage HR Suite Desktop-Lizenz enthalten. 

Sage HR Suite - Aktuelles aus dem Steuerrecht

Update Wachstumschancengesetz : Fünftelregelung (ab 2025)

Für bestimmte Arbeitslohnanteile (z.B. Entschädigungen, Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten) ist bisher bei Berechnung der Lohnsteuer die Fünftelregelung zu berücksichtigen.

Weil das vergleichsweise kompliziert ist, wird die Regelung bei der Lohabrechnung abgeschafft. Die Arbeitnehmer können die Begünstigung weiterhin bei der Einkommensteuerveranlagung geltend machen. 

  • Aufhebung der Sätze 9 und 10 in §39b Abs. 3 EstG
  • Fünftelregelung gilt weiterhin, aber nur im Einkommensteuerveranlagungsverfahren 
  • Erleichterung in der Lohnabrechnung 

Update Wachstumschancengesetz : Betriebsveranstaltung

Vorgesehende Änderung: 

Der Freibetrag sollte von 110€ auf 150€ pro Person und Veranstaltung ansteigen, bei ansonsten gleichen Voraussetzungen. 

Es bleibt bei 110€! -Anhebung gestrichen!- 

Update Wachstumschancengesetz : 1 % Regelung für E-Fahrzeuge

Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge werden nur mit einem Viertel der üblichen 1%-Regelung besteuert, wenn der Firmenwagen für private Zwecke genutzt werden kann. 

Geviertelt wird dabei die jeweilige Bemessungsgrundlage. 

  • Gilt sowohl bei Anwendung der 1%-Methode als auch bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode 
  • Bisherige Bedingung: Bruttolistenpreis nicht mehr als 60.000 €
  • Änderung: Der zulässige Bruttolistenpreis wird auf 70.000 € angehoben und gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden

Neuerungen im Arbeitehmer Plus - Ab der Version 2024.2.0

Erweiterte Filtermöglichkeiten - Erweiterte Filtermöglichkeiten mit Zeitbezug 

Wie bisher wird über den Schalter – Filter öffnen- eine Liste möglicher Filterkriterien angeboten. Neu ist hierbei jedoch, dass Sie über die Auswahl die Liste entsprechend Ihrer Anforderungen ändern können.

Die Einstellungen für die Filterkriterien werden gespeichert und sind beim nächsten Aufruf des Arbeitnehmerformulars für den jeweiligen Benutzer noch vorhanden. Das Filtern ist auch mandantenübergreifend möglich.

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