Go Digital: 50% Zuschuss für Ihr Unternehmen

50% Zuschuss für Ihr Unternehmen

Sichern Sie sich den Zuschuss für Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die Ihr Unternehmen digital voranbringen.

Das bedeutet konkret:

Kleine und mittlere Unternehmen beantragen diese Förderung nicht eigenständig, sondern wenden sich an uns. Gemeinsam entwickeln wir Beispielsweise eine individuelle Digitalisierungsstrategie für ihr Unternehmen und implementieren diese. 50 Prozent der Kosten für diese Beratungs- und Umsetzungsleistung können durch go-digital gefördert werden. Wir übernehmen dabei den gesamten Verwaltungsaufwand im Förderprozess und reichen alle Anträge und Abrechnungen beim Ministerium ein.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm gliedert sich in 5 Module, die miteinander kombiniert werden können.

Wichtig: Egal, welches Modul bzw. welche Modulkombination Sie wählen, es müssen IMMER mindestens zwei Tagewerke zum Thema IT-Sicherheit vereinbart werden. Ist das Beratungsunternehmen nicht für das Modul „IT-Sicherheit“ autorisiert, kann diese Leistung durch ein drittes autorisiertes Unternehmen erfolgen.

Modul 1 „Digitalisierungsstrategie“

Gefördert wird in diesem Modul die Erstellung neuer und die Verbesserung bereits bestehender unternehmensspezifischer Digitalisierungsstrategien. Eine solche Strategie hat zum Ziel, neue Geschäftsprozesse zu entwickeln oder die aktuellen Geschäftsprozesse und/oder das Geschäftsmodell zu modernisieren und zu digitalisieren.

Eine Digitalisierungsstrategie beinhaltet neben Fragen zur Machbarkeit und Risikoeinschätzung insbesondere auch die Bedürfnisse der Kunden des begünstigten Unternehmens.

Wichtig: Die Beratung darf nicht auf die Einführung eines spezifischen Produktes ausgerichtet sein.

Modul 2 „Verbesserung des IT-Schutzniveaus“

In diesem Modul werden alle Maßnahmen gefördert, die der verbesserten IT-Sicherheit im Unternehmen dienlich sind. Zunächst führt das beratende Unternehmen eine Risiko- und Sicherheitsanalyse durch und bewertet mögliche Schwachstellen der IT-Sicherheit in den betrieblichen Abläufen und Geschäftsprozessen. Aufbauend auf dieser Analyse werden Maßnahmen ergriffen, welche die anerkannten Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität und Verbindlichkeit im Unternehmen verbessern.

Praxisbeispiel: Verbesserung der IT-Sicherheit durch die Einführung eines zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems.

Modul 3 „Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse“

Hier besteht die Zielsetzung in Unternehmensabläufen, die digital sicher und möglichst medienbruchfrei mithilfe entsprechender E-Business-Software abgebildet werden können. Gefördert wird sowohl die Konzeptionierung als auch die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Neben der ganzheitlichen Beratung und Umsetzung ist es auch möglich, sich auf Teilprozesse zu fokussieren.

Praxisbeispiele: Digitalisierung des Auftragsmanagements durch Online-Terminverwaltung, Einführung eines Datenanalyse-Systems zur Optimierung eines Online-Shops, Infrastruktur zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.

Modul 4 „Steigerung der Datenkompetenz (neues „go-data“ Modul)“

Förderfähig sind in diesem Modul Beratungs- und Umsetzungsleistungen, die Unternehmen dabei helfen, Daten ökonomisch besser zu nutzen. Ziel ist, Unternehmen zur aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie zu befähigen. Wo sinnvoll, soll die künftige Integration von Künstlicher Intelligenz in den Prozessen mitgedacht und das Unternehmen für diese Optionen sensibilisiert werden.

Modul 5 „Digitale Markterschließung“ Dieses Modul umfasst Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen für professionelle Online-Marketing-Maßnahmen. Um den Umsatz zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen kann beispielsweise die Website des Unternehmens professionalisiert oder Werbung in den sozialen Medien geschalten werden.

Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite.

Wie hoch ist die Förderung? Im Rahmen von go-digital werden 50 Prozent der Netto-Kosten für die Beratertage bezuschusst. Maximal möglich sind 30 Tagessätze, die auf ein oder mehrere Module verteilt werden können. Der Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro wird mit 50 Prozent gefördert.

Wer kann die Förderung bekommen?

Die Förderung kann für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt werden, auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
  • weniger als 100 Mitarbeitende
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wir beraten Sie gerne.

 

 

André Trebels

Consultant
+49 2431 - 95 777 27
atrebels@ipt-solution.de

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