Karriere
Support

Gesetzliche News

Personal- News 2026

Neuer gesetzlicher Mindestlohn

  • Ab 1. Januar 2026: 13,90 € brutto pro Stunde
  • Ab 1. Januar 2027: 14,60 € brutto pro Stunde

Diese Erhöhung gilt bundesweit und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

 

Auswirkungen auf Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitkräfte profitieren direkt von der Erhöhung.

  • Der Stundenlohn muss mindestens 13,90 € betragen.
  • Das Monatsgehalt steigt entsprechend der geleisteten Stunden.
    • Beispiel: 20 Stunden pro Woche → ca. 1.205 € brutto im Monat (bei 4,33 Wochen/Monat).

Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnungssysteme entsprechend anpassen.

 

Auswirkungen auf Minijobs

Der Minijob bleibt weiterhin auf eine monatliche Verdienstgrenze von 538 € (Stand 2024) ausgerichtet, die sich automatisch an den Mindestlohn anpasst.
Wenn der Stundenlohn steigt, sinkt die maximal mögliche Stundenanzahl:

  • Ab 2026 (13,90 €):
    → Max. 38,7 Stunden/Monat (538 € ÷ 13,90 €)
  • Ab 2027 (14,60 €):
    → Max. 36,8 Stunden/Monat

Das bedeutet: Minijobber können weniger Stunden arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Nicht alle Beschäftigten haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ausgenommen sind:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende (sie fallen unter das Mindestausbildungsvergütungsgesetz)
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstieg
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Praktikanten, wenn das Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium sind

Grundfreibetrag 2026: Höheres Nettoeinkommen für Geringverdiener

Mit dem Grundfreibetrag wird die Einkommenshöhe festgelegt, bis zu der keine Steuer anfällt. In Bezug auf das Steuerjahr 2026 wird dieser Betrag auf 12.348 €  erhöht  das bedeutet: Du musst nur dann Einkommensteuer zahlen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen diese Grenze überschreitet. Was heißt das genau? Insbesondere für Freiberufler: innen mit geringem Einkommen oder Selbstständige in der Anfangsphase ihrer Gründung ist dies eine positive Nachricht: Es ist möglich, mehr zu verdienen, ohne sofort steuerliche Belastungen zu haben.

Beispiel: Nehmen wir an, dass du im Jahr 2026 einen Gewinn aus deiner  

Selbstständigkeit von 12.000 € erzielst. Dann entfällt die Zahlung von Einkommensteuer für dich, da du unter dem Grundfreibetrag liegst. Der Freibetrag betrug im Vorjahr 11.784 €. Das heißt, im Jahr 2026 sparst du automatisch Steuern, ohne dass du etwas dafür tun musst. Weshalb kommt dem Grundfreibetrag eine Bedeutung zu Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Aus diesem Grund erfolgt eine regelmäßige Anpassung, meist als Antwort auf Inflation und steigende Lebenshaltungskosten. Das bedeutet für dich: Du wirst automatisch entlastet, ohne dass du selbst aktiv werden musst.

 

Degressive Abschreibung als Anreiz für Investitionen

Zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 gilt für betriebliche Anschaffungen wie Computer, Maschinen, Büroausstattung oder Fahrzeuge eine besonders großzügige degressive Abschreibung von 30 % im ersten Jahr. Die Bundesregierung bezeichnet diese Maßnahme als „Investitions-Booster“, da sie darauf abzielt, Investitionen in die wirtschaftliche Zukunft gezielt zu erleichtern. Das heißt: Die steuerliche Geltendmachung von Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter kann deutlich schneller erfolgen als bei der regulären linearen Abschreibung. Vor allem in Zeiten, in denen die Wirtschaft nicht stabil ist, stellt dies einen echten Vorzug für Freiberufler und kleine Betriebe dar. Beispiel: Im Juli 2026 erwirbst du ein Firmenauto für 30.000 €. Dank der degressiven Abschreibung sind im ersten Jahr 9.000 €  (30 %)abzuschreiben, während es bei der linearen Methode über fünf Jahre mit 20 % nur 6.000 € waren. 
 

Kleinunternehmerregelung bleibt mit höheren Grenzen bestehen

Erzielst du Umsätze, die unter bestimmten Grenzen liegen, so kannst du dich gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmer:in von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Die erfreuliche Botschaft: Die Umsatzgrenzen, die auf ein höheres Niveau angehoben wurden, gelten auch ab 2026 weiterhin.

Folgende Grenzen sind gültig:

– 25.000 € im Jahr davor (also 2025)

– 100.000 € im aktuellen Jahr (2026)

Sofern du diese Werte nicht überschreitest, ist es dir erlaubt, auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen, und du bist nicht verpflichtet, Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.

Welche Bedeutung hat das für dich?

Die Kleinunternehmerregelung ist besonders für Solo-Selbstständige, Gründer:innen und nebenberuflich Tätige attraktiv. Du ersparst dir bürokratische Arbeiten, wie die Berechnung der Vorsteuer, und deine Preisgestaltung für Leistungen wird einfacher – etwa bei Privatkund:innen. 
 

Die Pendlerpauschale erhöht sich: Größere steuerliche Entlastung bei Fahrtkosten

Ab dem 1. Januar 2026 wird eine höhere Entfernungspauschale, auch bekannt als Pendlerpauschale, gelten. Sie beträgt dauerhaft 0,38 € pro Entfernungskilometer und gilt schon ab dem ersten Kilometer.

Wer zieht daraus Nutzen?

Nicht nur Beschäftigte: Selbständige, die ein externes Büro, einen Co-Working-Space oder eine Betriebsstätte nutzen, können ebenfalls die neue Pauschale in ihrer Steuererklärung 2026 angeben und damit Fahrtkosten als Betriebsausgabe absetzen.

Exemplar:

Unter der Annahme, dass du an 180 Tagen im Jahr eine einfache Strecke von 10 Kilometern zur Arbeitsstätte zurücklegst:

10 km an 180 Tagen zu je 0,38 € ergeben einen Gesamtbetrag von 684 €

Du kannst diesen Betrag als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ansetzen, was steuerlich wirksam ist. 
 

Ab 2026: Solidaritätszuschlag fällt für viele weg

Gute Nachrichten! Der Solidaritätszuschlag – früher fester Bestandteil jeder Steuerzahlung – betrifft ab 2026 fast nur noch Spitzenverdiener.  

Für die meisten Selbstständigen mit mittlerem Einkommen entfällt er komplett.

Was heißt das konkret für dich?

Der Soli beträgt zwar weiterhin 5,5 % der Einkommensteuer – aber: Er wird nur noch fällig, wenn dein Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt. Und genau diese Freigrenze wird ab 2026 deutlich angehoben.

📊 Ab 2026 gilt:

Bis ca. 75.000 € (ledig) oder

bis ca. 151.000 € (verheiratet) zu versteuernden Einkommen 
👉 kein Solidaritätszuschlag mehr!

Was bringt dir das?

Bei einem Einkommen von z. B. 60.000 € sparst du rund 800–900 € im Jahr

Mehr Netto vom Brutto – ganz automatisch, ohne extra Antrag oder Papierkram 
 

Kindergeld steigt schrittweise – insgesamt um neun Euro

Ab dem kommenden Jahr erhöht sich das monatliche Kindergeld zunächst um fünf Euro auf 255 Euro. Im Jahr 2026 folgt eine weitere Anhebung um vier Euro. Nach Angaben des Haushaltsausschusses führen diese Änderungen zu zusätzlichen Ausgaben von etwa 4,2 Millionen Euro für den Staat.

Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst und soll um 60 Euro auf 6.672 Euro steigen. Der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien wird von derzeit 20 Euro auf 25 Euro im Monat erhöht.

Laut Berechnungen der Grünen profitiert beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro im nächsten Jahr von einer finanziellen Entlastung in Höhe von 306 Euro. Für 2026 sind weitere Anpassungen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag geplant. 

Unsere Webseite verwendet technisch Cookies und wir nutzen den Dienst "YouTube" zur Anzeige von Videos.

Sie können mit dem Button „Akzeptieren“ der Nutzung von Cookies und der Anzeige von YouTube Videos zustimmen oder über "Datenschutzeinstellungen" individuelle Einstellungen vornehmen. Über den Button "Ablehnen" werden außer den notwendigen Cookies keine weiteren Cookies gesetzt und es werden Ihnen keine YouTube Videos angezeigt.

AblehnenAkzeptierenEinstellungen