Sage HR

Elektronische Betriebsprüfung (euBP): ab 2023 Pflicht
• euBP bietet die Möglichkeit, die prüfrelevanten Daten aus der Gehaltsabrechnung elektronisch an
die DRV Bund zu übermitteln und ist ab dem Jahr 2023 verpflichtend
• Betriebsprüfer analysiert die Daten und prüft auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und abrechnung
• Ergebnisse werden dann durch den Prüfer mit dem Arbeitgeber besprochen
• Ausblick: Datenübertragung an die Rentenversicherung bei Systemwechsel (ab 2023)
• Liefert der Arbeitgeber die Daten elektronisch und kann die Prüfung abgeschlossen werden, entfällt
eine weitere Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort
• Die gelieferten Daten werden nach Bestandskraft des Bescheides automatisch gelöscht.
Die Daten der Finanzbuchhaltung sind nicht von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung erfasst