Sage HR

Elektronische Betriebsprüfung (euBP): ab 2023 Pflicht

• euBP bietet die Möglichkeit, die prüfrelevanten Daten aus der Gehaltsabrechnung elektronisch an
die DRV Bund zu übermitteln und ist ab dem Jahr 2023 verpflichtend

• Betriebsprüfer analysiert die Daten und prüft auf Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe- und abrechnung

• Ergebnisse werden dann durch den Prüfer mit dem Arbeitgeber besprochen

• Ausblick: Datenübertragung an die Rentenversicherung bei Systemwechsel (ab 2023)

• Liefert der Arbeitgeber die Daten elektronisch und kann die Prüfung abgeschlossen werden, entfällt
eine weitere Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort

• Die gelieferten Daten werden nach Bestandskraft des Bescheides automatisch gelöscht.

Die Daten der Finanzbuchhaltung sind nicht von der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung erfasst

 

Laden Sie sich hier ihr Handout zum Jahreswechsel runter:

 

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