Sage 100

Mit neuer Version 9.0.4

Wir stellen Ihnen das neue Service Pack 9.0.4 der Sage 100 via Liveupdate im Juli zur Verfügung. In diesem Service Pack finden Sie zahlreiche Customer Voice Wünsche die für Sie implementiert wurden.

Auch die Modernisierung der Sage 100 und die Erweiterung um neue Rockstar Lösungen werden von uns weiter für Sie ausgebaut.

Freuen Sie sich auf zahlreiche Neuerungen, Verbesserungen und Erweiterungen sowie weitere Highlights:

  • Warenwirtschaft
    • Lieferscheine erstellen als neue Auskunft
    • Projektstamm als neue Stammdaten sowie die Neuanlage aus der neuen Belegerfassung
    • Neuer  Assistent für die Preispflege
    • Preishistorie für Kunden und Lieferanten
    • Suchlisten erweitert für Kunden, Lieferanten, Artikel
    • Artikelgruppen-Suche im Artikelstamm
    • Benutzerdefinierte Felder für Artikel-Varianten
    • Artikeldaten des Lieferanten in neuer Oberfläche
    • Optimierung Kopierfunktion in den Stammdaten
    • Belegerfassung Unterdialog in neuer Oberfläche (Provisionen, Roherlös, Schnelländerung)
    • QR-Rechnung mit Zahlschein ohne Betrag (Schweiz)
    • Mehrfaches Öffnen der Belegerfassung (2 – fach)
  • Rechnungswesen
    • OP-Nummern auf 35 Stellen erweitert
    • OP-Ausgleich Verrechnung von negativen Zahlbeträgen (Gutschriften,…)
    • Zahlungen/Lastschriften manuell vorschlagen und erweitert mit Valutadatum, Belegdatum und OP-Datum
    • Darstellung der IBAN in 4er Gruppen formatiert (DIN 5008)
    • Währungsdialog und Kurse als neue Grundlagendialoge
    • Online Kursabfrage bei der EZB
    • EU Umsätze OSS (One Stop Shop) Datenexport
    • Auskunft für USt-Voranmeldung mit Details zur Kennziffer
    • Automatische Berücksichtigung der Vorauszahlung bei der Erstellung der USt-Vorauszahlung
    • Kursbewertung von Sachkonten als Auskunft
    • Kursbewertung von Forderungen/Verbindlichkeiten als Auskunft
    • Mandantengrundlagen Buchhaltung Register Kostenrechnung
  • System
    • Chart Controls von Telerik auf DevExpress
    • Verbesserte Eingabe in Datendialogen
    • Pfeil-/Cursor-Tasten Bedienung
    • Verbesserter Dialog zum Kopieren von Datensätzen
    • Performance Optimierung für den Aufruf der Stammdaten
    • Aktuelle Postleitzahlen werden mit ausgeliefert
    • Benutzerabhängige Datenfilter
    • Markierung erster Datensatz in Auskünften
    • Register Darstellung der Fenster
    • Zeifaches Öffnen in der Belegerfassung
    • Optionales Mutationsprotokoll für Artikel, Artikelvarianten, Artikel-Kundendetails und Artikel-Lieferantendetails
    • API
    • App-Designer Erweiterungen
    • Benennung der Berechtigungen für das Regiezentrum
    • Sachmerkmalssuche für Adressen und Sachkonten
  • xRM
    • Erweiterte ToDo Liste
    • Optimierungen im Dashboard (Adresseinstellungen mit benutzerdefinierten Feldern)
    • Datenfilter für Benutzer z.B. im Dashboard
  • DMS
    • Externe Dokumente (Avis und Mahnungen) können in der Warenwirtschaft abgelegt werden
    • Live Update zum DMS
    • Erweiterung des Externen Clients um den d.3 one Webclient
  • Produktion
    • BDE Client Datenschutz kommt/geht Stempelzeiten unterdrückbar
    • Anlage von Fertigungsaufträgen über den Produktkonfigurator in der neuen Belegerfassung 

 

 

Sage HR

Elektronische Krankmeldung:

Dass sich in der Sozialversicherung Werte, Rechengrößen und zu meldende Daten jedes Jahr ändern, gehört zum Arbeitgeber-Alltag dazu. 2022 jedoch startet ein digitales Verfahren, das den Prozess der Krankmeldung von Arbeitnehmern erleichtern könnte. Wenn denn die Technik funktioniert. Und genau dort holpert es gerade noch ein wenig. Daher kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch erst mit einem Jahr Verspätung – ursprünglich war der Projektstart für Anfang 2021 geplant.

Arztpraxen sind ab Jahresbeginn 2022 verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in digitaler Form an Krankenkassen zu verschicken. Nur dann, wenn die technisch notwendigen Voraussetzungen noch nicht zur Verfügung stehen, dürfen Ärzte Krankschreibungen ausnahmsweise noch auf Papier ausstellen, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Für Sie als Arbeitgeber gilt, dass der Abruf der Daten bei der Krankenkasse noch nicht verpflichtend ist. Allerdings muss Ihr Angestellter die AU-Bescheinigung nicht mehr in Papierform vorlegen – insofern müssen Sie de facto damit rechnen, die digitalen Daten bei der Kasse abzurufen. Ohnehin sind Arbeitgeber ab Juli 2022 dazu verpflichtet, am digitalen Datenaustausch teilzunehmen, daher ist es empfehlenswert, sich frühzeitig darauf einzustellen.

Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das Folgendes:

-Ihr Arbeitnehmer erkrankt und meldet dies in der Firma wie gewohnt, telefonisch, per E-Mail oder in einem Portal.

-Wenn der Arbeitnehmer zum Arzt geht und von diesem krankgeschrieben wird, überträgt der Arzt die eAU an die Krankenkasse.

-Sie rufen die eAU bei der Kasse ab, indem Sie einen Datensatz mit Angaben zum entsprechenden Arbeitnehmer an die Kasse übermitteln.

-Die Krankenkasse stellt die eAU in einem Datensatz bereit, dieser kann auch die Information enthalten, dass keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

-Anhand der Rückmeldung aus dem System können Sie in der Entgeltabrechnung speichern, ob und für wann eine AU-Bescheinigung vorliegt.

Wichtig: Stellen Sie die Anfrage erst dann, wenn Sie auch erwarten können, dass die Bescheinigung bei der Kasse vorliegt. 
Beachten Sie dabei auch, wie lange Ihr Arbeitnehmer ohne Attest zuhause bleiben darf und dass es etwas Zeit braucht, 
bis die Informationen der Arztpraxis bei der Krankenkasse vorliegen.

 

 

Michael Mahlmann

Senior Consultant
+49 2431 - 95 777 15
mmahlmann@ipt-solution.de

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