MID-Digitale Sicherheit

Auf einen Blick

  • Analysen, Schulungen und Software für eine resiliente IT-Sicherheit
  • drei miteinander kombinierbare Schwerpunkte: Ist-Analyse der IT-Sicherheit, Schulungen für Mitarbeitende, Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz
  • Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 15.000 Euro für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen
  • Förderquote: 80 % für kleine und Kleinstunternehmen, 60 % für mittlere Unternehmen
  • Durchführungszeitraum: 6, 9 oder 12 Monate

Das neueste Teilprogramm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Dabei wird ein umfassendes Verständnis von digitaler Sicherheit zugrunde gelegt, das neben Softwarelösungen auch andere Aspekte berücksichtigt.

 

Wer kann MID-Digitale Sicherheit beantragen?

MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

 

Wie kann MID-Digitale Sicherheit eingesetzt werden?

Mit MID-Digitale Sicherheit werden spezifische Maßnahmen gefördert, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen. Insbesondere geht es dabei darum, Sicherheitsschwachstellen zu identifizieren, sich gegenüber potenziellen Cyberangriffen abzuschirmen und anwendungsspezifische Sicherheitsstandards im Unternehmen zu etablieren. Es werden Maßnahmen aus den Schwerpunkten:

  • Analyse des Ist-Zustandes
  • Software
  • Faktor Mensch

gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können.

 

 

Wie läuft die Förderung ab?

Anträge können ausschließlich online und nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Der Antrag wird rechtskräftig durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten Anlage Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Digitale Sicherheit und wird nach vollständigem Eingang formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Projektkonzepts sowie seine Machbarkeit/Umsetzbarkeit. Es steht ein monatliches Förderkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, schließt das System. Anträge können dann wieder ab dem ersten Tag des Folgemonats gestellt werden („Windhund-Verfahren“).

Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Je nach Größe des Unternehmens werden 60 oder 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 15.000 Euro) erstattet. Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden. Die Projektlaufzeit ist bei der Antragstellung wählbar und kann sechs, neun oder zwölf Monate betragen.




Jörg Thiede

Geschäftsführer
+49 2431 - 95 777 11
+49 177 - 3345 102
jthiede@ipt-solution.de

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