Einführung des elektronischen Entgeltnachweis

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Die Einführung des elektronischen Entgeltnachweis in Unternehmen!

Neben den Veränderungen bei der Umsatzsteuer gibt es ab dem 1.1.2010 wesendliche Veränderungen beim Personalwesen. Ab dem 1. Januar wird ELENA der elektronische Endgeltnachweis in Unternehmen eingeführt  

Für mehr Informtionen bitte hier klicken: www.elena2010.de/ipt

 

1. Was mit ELENA konkret auf Sie zu kommt
Ankündigungen haben Sie sicher schon viele gehört, nun startet das Verfahren tatsächlich: ELENA soll zum Bürokratieabbau beitragen. Für Sie beginnt es ab dem 1.1.2010 mit der elektronischen Meldung von Entgeltdaten Ihrer Mitarbeiter an die Zentrale Speicherstelle. Tipp: Informieren Sie sich genau, welche neuen Herausforderungen das ELENA-Verfahren an Ihre Lohnbuchhaltung stellt.
 
2. Das entfällt für Sie durch das ELENA-Verfahren
ELENA hat nach Angaben der beteiligten Stellen das Potenzial in Zukunft alle Papier-Meldungen entfallen zu lassen. Zunächst einmal sind es jedoch nur 5. 2015 sollen weitere folgen. Hinweis: Innerhalb der zweijährigen Vorlaufzeit (2010 und 2011) müssen Sie die Entgeltdaten elektronisch melden und parallel auch weiterhin die Meldungen für Ihre Mitarbeiter in Papierform ausstellen. Die eigentliche Entlastung folgt erst ab 1.1.2012
 
3. Ihre Aufgaben im Rahmen von ELENA
In wenigen Wochen wird es ernst: Sie melden das erste Mal für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens den MVDS (= Multifunktionalen Verdienstdatensatzes). Dabei haben Sie eine ganze Menge Vorgaben zu beachten und müssen möglicherweise noch einige Voraussetzungen schaffen.
Tipp: Damit Sie Ihre Meldung richtig erstatten können, sollten Sie wissen, wie die Datensatzkommunikation funktioniert und welche konkreten Daten Sie zu übermitteln haben
 
4. Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber haben
Ab dem 1.1.2010 werden Sie zahlreiche Daten Ihrer Beschäftigten elektronisch verschicken. Die Mitarbeiter haben ein Recht darauf, diesbezüglich von Ihnen unterrichtet zu werden.
Tipp: Nutzen Sie das Musterschreiben aus dem Praxisratgeber, um Ihre Mitarbeiter schnell und umfassend zum ELENA-Verfahren zu informieren.
 
5. Das sollten Sie zum Datenschutz im Rahmen von ELENA wissen
Die Daten, die im Rahmen von ELENA verschickt werden, sind personenbezogene und damit schutzwürdige Daten. Aus diesem Grund werden in nächster Zeit wohl einige Mitarbeiter auf Sie zu kommen und Ihnen Fragen zu diesem Thema stellen.
Tipp: Sie sollten wissen, wie die Daten beim ELENA-Verfahren geschützt werden. Informieren Sie sich jetzt!