Aktuelles

Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an unseren aktuellen Infos haben und laden Sie ganz herzlich ein, immer mal wieder vorbeizuschauen. Sei es virtuell oder real.

Donnerstag, 15.12.2011

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel 2012 in der Personalwirtschaft

  • Beitragsbemessungsgrenzen werden zum 01.01.2012 angehoben
  • Beitragssatz Rentenversicherung sinkt auf 19,6 %
  • Insolvenzabgabe (0,04%)
  • Neue Tätigkeitsschlüssel (bereits zum 01.12.2011)
  • Änderung im Sozialausgleich bei Mehrfachbeschäftigten:
  • - Elektronisches Meldeverfahren
  • - Rückmeldeverfahren
  • - Neuer Beitragsnachweis
  • - Änderung bei Abrechnung in der Gleitzone
  • Änderung im Meldeverfahren bei geringfügige Beschäftigte 
  • Neue Personengruppen
  • Änderung im Beitragsrecht für freiwillig Versicherte
  • Änderung des Renteneintrittsalter
  • Neuer Meldegrund  (91)
  • Verschiebung der ELSTAM von 2012 auf 2013
  • Achtung Lohnsteuerkarten von 2010 gelten auch für 2012
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetzrag auf 1000 € (Lohnsteuerjahresausgleich)
  • Lohnsteuer - Wegfall der 46 Tage Regelung

 


 

   

Donnerstag, 29.09.2011

Neues Domizil für die ipt solution

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Nach mehr als 5 Jahren im Technologiezentrum Jülich hat die ipt solution gmbh ihre Geschäftsräume nach Erkelenz – Keyenberg verlegt.

Der Umzug in unser neues Objekt schafft Platz und ist eine gute Voraussetzungen für weiteres Wachstum.

Alle Mitarbeiter haben beherzt zugepackt und für einen reibungslosen Ablauf gesorgt. Innerhalb von 48 Std. konnten alle Serversysteme von Jülich an den neuen Standort in Erkelenz verlegt werden.

Die neuen Räumlichkeiten befinden sich in einem mittelalterlichen Gehöft aus dem 18. Jahrhundert.

Das Objekt wurde nach einer ersten Kernsanierung in den 90er Jahren für die Zwecke der ipt solution gmbh umgebaut und um eine moderne IT Infrastruktur erweitert.

In Verbindung mit einer superschnellen, exklusiven Glasfaseranbindung schafft dies optimale Bedingungen für ein modernes, leistungsfähiges Arbeitsumfeld.

Die verkehrsgünstige Lage in der Nähe des BAB Kreuz Wanlo  (A44 und A61) garantiert unseren Kunden eine günstige Anreise und hohe Verfügbarkeit für unsere Vorort Services.

   

Donnerstag, 30.06.2011

Neue Version  - Office Line Evolution 2012 -  ist fertig

Wir freuen uns, Ihnen die Fertigstellung der Master-DVD der Office Line Evolution 2012 mitteilen zu können.

Die Auslieferung wird am 4. Juli 2011 beginnen.

Um Ihnen die Wartezeit zu verkürzen, steht Ihnen die Office Line Evolution vorab als Downloadversion zur Verfügung.

Beachten Sie, dass die in der Wissensdatenbank bereitgestellte Version lediglich mit den enthaltenen Demo-Lizenzen verwendet werden kann.

Die Erzeugung von Lizenzen im Webshop ist ab dem 1. Juli 2011 möglich.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die Dokumente "Systemvoraussetzungen", "Letzte Meldungen" und "Installationshinweise". Sie erreichen diese über das Autostartmenü.

 

   

Donnerstag, 30.06.2011

Sanktionslistenprüfung mit SanScreen
Damit Ihr Geschäft ein Erfolg bleibt und nicht zum Risiko wird!

Die EU-­Ver­ord­nun­gen 881/2002 und 2580/2001 ver­bie­ten die Be­reit­stel­lung von Ver­mö­gens­wer­ten,  Fi­nanz­leis­tun­gen und sons­ti­ge wirt­schaft­li­che Res­sour­cen an Per­so­nen und Or­ga­ni­sa­tio­nen, die als ter­ro­ris­tisch ein­ge­stuft wur­den. Nach §34 Abs. 4 und 7 des Au­ßen­wirt­schafts­ge­set­zes sind die Ge­schäfts­füh­rer und Vor­stän­de von Un­ter­neh­men für die Ein­hal­tung der Ver­ord­nung straf­recht­lich ver­ant­wort­lich.

Per­so­nen, Or­ga­ni­sa­tio­nen und Staa­ten, die sich auf den Ter­ror­lis­ten be­fin­den, sol­len damit aus dem Wirt­schafts­le­ben aus­ge­schlos­sen wer­den. Deut­schen Un­ter­neh­men ist damit nicht nur der Wa­ren- und Fi­nanzaus­tausch mit be­sag­ter Grup­pe un­ter­sagt, son­dern jeg­li­cher ge­schäft­li­cher Kon­takt, also auch be­reits die Er­tei­lung von An­ge­bo­ten oder die Be­schäf­ti­gung be­trof­fe­ner Per­so­nen im ei­ge­nen Un­ter­neh­men.Die Be­rück­sich­ti­gung der Ter­ror-­Lis­ten ist des­halb nicht nur für Un­ter­neh­men mit aus­ge­präg­ten aus­sen­wirt­schaft­li­chen Be­zie­hun­gen von Be­deu­tung. Nein, auch jedes aus­schließ­lich in­län­disch agie­ren­de Un­ter­neh­men läuft po­ten­zi­ell Ge­fahr, gegen die An­ti-Ter­ror- Ver­ord­nung zu ver­stos­sen, da auch in­län­disch tä­ti­ge Ge­schäfts­part­ner in einer die­ser Lis­ten auf­tau­chen kön­nen.

San Screen er­mög­licht die ef­fek­ti­ve Prü­fung von Adress­be­stän­den in Echt­zeit oder per Bat­ch-­Job gegen alle re­le­van­ten Sank­ti­ons­lis­ten und do­ku­men­tiert diese Kon­troll­vor­gän­ge auf das ge­naus­te. Mit ge­rin­gem Auf­wand bie­tet es so ein hohes Maß an Si­cher­heit, nicht gegen die oben ge­nann­ten Auf­la­gen zu ver­sto­ßen


Haben Sie Fragen zu SanScreen oder möchten Sie individuell beraten werden?
Sprechen Sie uns an: Andreas Krause Tel. 02164-7020-314, E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

   

Dienstag, 31.08.2010

Zusammenfassende Meldung - Gesetzliche Änderung

Wichtige Änderungen ab 01.07.2010

Ab dem 01.07.2010 gelten neue Meldezeiträume und Abgabetermine für die zusammenfassenden Meldungen gemäß § 18a UStG. Bisher mussten die zusammenfassenden Meldungen von den Unternehmern quartalsweise abgegeben werden.

Nunmehr sind die zusammenfassenden Meldungen aufgrund Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU bis zum 25. Tag nach Monatsende abzugeben. Bei der quartalsweisen Meldung verbleibt es dann, wenn die vom Unternehmer getätigten innergemeinschaftlichen Lieferungen einen Wert von 50.000,00 EUR nicht überschreiten
 
Vom 01.07.2010 bis 31.12.2011 gilt zudem ein erhöhter Schwellenwert von 100.000,00 EUR.

Auch der Meldezeitraum für sonstige Leistungen wird zum 01.07.2010 geändert. Bisher war die Meldung in dem Monat abzugeben, in dem die Rechnungsstellung erfolgt ist. Nunmehr ist die Meldung in dem Monat abzugeben, in dem die Leistung ausgeführt wurde, das Datum der Rechungsstellung ist nicht mehr maßgebend.Des Weiteren ändert sich der Meldezeitpunkt für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Bisher musste die Meldung mit Rechnungslegung erfolgen, nunmehr muss die Meldung spätestens mit Ablauf des Voranmeldezeitraums der Leistungserbringung erfolgen. Zusätzlich ist die Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen mindestens mit Ablauf des Kalenderjahres anteilig zu melden (§ 13b Absatz 3 UStG).

 

   

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